Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Bad Kreuznach für Artur Schumacher, Birkenstr. 25, 9230 FLAWIL, SCHWEIZ
Aushang seit 19.11.2024
Finanzamt Bad Kreuznach für Maximilian Ballsieper, Brüderstr. 25, 42719 Solingen
Aushang seit 07.11.2024
Finanzamt Bad Kreuznach für Helma Klein, Rheingrafenstraße 19, 55543 Bad Kreuznach
Aushang seit 07.11.2024