Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Bad Kreuznach für Sabrina Lombardo, Rue de la Condemine 22, 1630BULLE, SCHWEIZ
Aushang seit 14.02.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Christoph Philipp Geers, unbekannt, 00000 UNBEKANNT, SCHWEIZ
Aushang seit 14.02.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Miljan Staševic, Wald-Erbach 1a, 55442 Warmsroth
Aushang seit 14.02.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Mihaly Margitics, Mannheimer Str. 370, 55543 Bad Kreuznach
Aushang seit 10.02.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Alexandru-Traian Cucu, Neptun 15 sc.B ap.7 500348 Brasov, Rumänien
Aushang seit 04.02.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Design Home Bau GmbH, Gymnasialstraße 2, 55543 Bad Kreuznach
Aushang seit 04.02.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für für die unbekannten Erben von Frau Marion Cornelia Stöhlmacher
Aushang seit 29.01.2025