Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Bad Kreuznach für Ideal Elshani, Schloßstr. 8b, 55543 Bad Kreuznach
Aushang seit 26.06.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Valentin Fabert, Naheweinstr. 2, 55452 Rümmelsheim
Aushang seit 20.06.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Steffen und Steffi Schmidt, Dorfgasse 76, 04435 NIEDERDORF, SCHWEIZ
Aushang seit 20.06.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Valentin Fabert, Naheweinstr. 2, 55452 Rümmelsheim
Aushang seit 20.06.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Edina Kovács, Franz-Schubert-Str. 20, 55583 Bad Kreuznach
Aushang seit 18.06.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Asylbai Maatov, Ringstr. 10, 55543 Bad Kreuznach
Aushang seit 16.06.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Björn Maruhn, Soonwaldstr. 34, 55566 Bad Sobernheim
Aushang seit 16.06.2025