Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Bad Kreuznach für Michael Desmond Matthews, Großherzog-Friedrich-Str. 20, 77694 Kehl
Aushang seit 16.05.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Florin Tatu, Eiermarkt 12, 55545 Bad Kreuznach
Aushang seit 16.05.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Valerij Kusnezov, In der Bein 44, 55595 Bockenau
Aushang seit 16.05.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Laszlo Toth, Mühlstr. 8, 55459 Grolsheim
Aushang seit 12.05.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Qasim Ali Chaudhry, Mühlenstraße 1, 55595 Bockenau
Aushang seit 02.05.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Basel Ahmad, Kurhausstr. 12, 55543 Bad Kreuznach
Aushang seit 02.05.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Dianera-Ioana Boloi, Brückes 10, 55545 Bad Kreuznach
Aushang seit 02.05.2025
Finanzamt Bad Kreuznach für Vladislav Cazacu, Untere Grabenstraße 37, 55450 Langenlonsheim
Aushang seit 02.05.2025